Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LE PRIMORE regeln die Inanspruchnahme aller Dienstleistungen, die zwischen dem im Folgenden genannten Dienstleister und dem Gast im LE PRIMORE HOTEL & SPA ***** angeboten werden.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LE PRIMORE gelten für alle Dienstleistungen, die im Webshop auf der Website leprimore.hu verfügbar und vom Gast in Anspruch genommen werden.

1.3. Die auf der Website dargestellten Dienstleistungen und sonstigen Informationen sind informativ und beziehen sich auf den Zeitpunkt, an dem die Website leprimore.hu aktualisiert wurde.

1.4. Der aktuellste, geltende Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ständig auf der Website leprimore.hu verfügbar.

1.5. Spezielle, individuelle Bedingungen, die in diesen AGB nicht geregelt sind, sind nicht Bestandteil der veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen jedoch nicht die Möglichkeit aus, besondere Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern oder anderen, entsprechend der Art des Geschäfts variierenden Konditionen zu treffen.

2. Daten des Dienstleisters

2.1. Die Event Horizon Capital Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Kurzbezeichnung: Event Horizon Capital Zrt.; Sitz: 1053 Budapest, Veres Pálné utca 9. II. em.; Handelsregister-Nr.: 01-10-049274; Steuer-Nr.: 25914845-2-41; statistische Nummer: 25914845-6420-114-01).

3. Daten des Hosting-Anbieters

4. Allgemeine Bestimmungen

5. Begriffe

5.1. Angebot: Preis oder individuell erstelltes Angebot, das der Dienstleister dem Gast für die Dienstleistung zusendet.

5.2. Preis: Der auf der Website angegebene Preis, der für die vom Dienstleister angebotene Dienstleistung zu zahlen ist.

5.3. AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von LE PRIMORE.

5.4. Parteien: Der Dienstleister und der Gast zusammen.

5.5. Verbraucher: Eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden können, die Waren kauft, bestellt, erhält, verwendet oder in Anspruch nimmt oder Adressat von kommerzieller Kommunikation ist. Im Sinne der Regeln für das Schlichtungsstellenverfahren wird der Begriff "Verbraucher" auch auf bestimmte zivilrechtliche Organisationen angewendet, die zu nicht gewerblichen Zwecken handeln.

5.6. Verbraucherrechtlicher Vertrag: Ein Vertrag, dessen eine Partei als Verbraucher gilt.

5.7. Website: Die Webseite leprimore.hu.

5.8. Vermittler: Eine dritte Person, die im Auftrag und Namen des Gastes eine Bestellung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung aufgibt.

5.9. Bestellung: Die Bestellung der vom Gast gewählten Dienstleistung, aufgeschlüsselt nach Menge, Zeit, Preis, Zahlungs- und weiteren Bedingungen.

5.10. Unterkunft: Das Le Primore Hotel & Spa, das am Standort 8380 Hévíz, Omnibusz utca 1. betrieben wird.

5.11. Vertrag: Der zwischen dem Dienstleister und dem Gast über die Website, elektronische Kommunikation oder Telefon geschlossene Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung, der integraler und untrennbarer Bestandteil dieser AGB ist.

5.12. Dienstleister: Event Horizon Capital Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Kurzbezeichnung: Event Horizon Capital Zrt.; Sitz: 1053 Budapest, Veres Pálné utca 9. II. em.; Handelsregister-Nr.: 01-10-049274; Steuer-Nr.: 25914845-2-41; statistische Nummer: 25914845-6421-114-01).

5.13. Dienstleistung: Die im Angebot auf der Website enthaltenen Unterkünfte, Verpflegung, Wellness- und Gesundheitsdienstleistungen.

5.14. Dauerhafte Datenträger: Jedes Gerät, das es dem Käufer oder dem Unternehmen ermöglicht, die ihm persönlich zugewiesenen Daten in einer zukünftigen, zugänglichen Form für die Dauer des Zwecks der Datenverarbeitung zu speichern und die gespeicherten Daten unverändert anzuzeigen.

5.15. Unternehmer: Eine Person, die im Rahmen ihrer beruflichen, selbständigen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.

5.16. Gast/Sie: Der Verbraucher und der Unternehmer.

5.17. Preis: Die Gegenleistung, die für die Dienstleistung zu zahlen ist.

6. Vertragsschluss, Inhalt

6.1. Der Vertrag kann auf folgende Weise zustande kommen:

6.1.1. Elektronisch, durch eine Online-Bestellung über die Website, sofern der Gast den Preis für die Dienstleistung bezahlt hat. Bei einer Bestellung über die Website erkennt der Gast durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens die Bestimmungen dieser AGB für sich selbst als verbindlich an.

6.1.2. Ein Vertrag kommt nur dann elektronisch per E-Mail zustande, wenn die E-Mail vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt wird.

6.1.3. Ein Vertrag kann auch persönlich am Sitz des Dienstleisters, an der Zweigstelle oder telefonisch zwischen den Parteien zustande kommen.

6.1.4. Bei einer direkten Bestellung nimmt der Gast die vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen in Anspruch.

6.1.5. Wenn der Gast die Bestellung für Dienstleistungen direkt vom Dienstleister in Anspruch nimmt, ist der Gast der Vertragspartei.

6.1.6. Wenn die Bestellung für Dienstleistungen von einem Vermittler im Namen des Gastes an den Dienstleister übermittelt wird, regeln die Bedingungen des zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrages die Zusammenarbeit. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertritt.

6.2. Eine gültige Bestellung kann ausschließlich gemäß den Bestimmungen dieses Kapitels abgegeben werden.

6.3. Sowohl der Dienstleister als auch der Gast sind berechtigt, einen Vertrag über die Dienstleistung durch Anfragen an die jeweils andere Partei abzuschließen. Der Dienstleister ist berechtigt, den Gast durch ein Angebot persönlich, telefonisch oder elektronisch zu kontaktieren.

6.4. Der im Angebot angegebene Preis ist nur innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitrahmens gültig. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei Änderungen der Lieferantenpreise oder Wechselkurse den Preis der im Angebot aufgeführten Dienstleistungen zu ändern.

6.5. Das Angebot wird als unverbindliche Erklärung betrachtet, und die Annahme durch den Gast begründet nicht automatisch eine Verpflichtung zum Vertragsabschluss. Wenn die Bestellung, die auf Grundlage des Angebots gesendet wird, von den im Angebot enthaltenen und vom Gast akzeptierten Bedingungen abweicht, ist der Dienstleister nicht verpflichtet, die Bestellung zu akzeptieren und zu erfüllen, und kann ein neues Angebot für den Gast erstellen, das die Änderungen berücksichtigt. Die im Angebot angegebenen Preise gelten nur bei unveränderter Annahme des gesamten Angebots.

6.6. Der Dienstleister kann die Dienstleistungen nur dann bereitstellen, wenn der Gast seinen Namen und seine Adresse vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung dem Dienstleister zur Verfügung stellt, da in Bezug auf bestimmte Dienstleistungen gesundheitliche Sicherheitsrisiken bestehen.

6.7. Auf Anfrage des Gastes sendet der Dienstleister ein Angebot. Wenn innerhalb von 48 Stunden nach dem Versand des Angebots keine konkrete Bestellung eingeht, erlischt die Bindung des Dienstleisters an das Angebot.

6.8. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung, die der Dienstleister nach der mündlichen oder schriftlichen Bestellung des Gastes sendet, zustande und gilt somit als schriftlicher Vertrag.

6.9. Mündlich persönlich abgegebene Bestellungen, Vereinbarungen, Änderungen oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister haben keinen Vertragswert.

6.10. Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist auf eine bestimmte Dauer angelegt.

6.11. Wenn der Gast die Unterkunft vor Ablauf der vereinbarten Dauer endgültig verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf den vollen Betrag für die im Vertrag vereinbarten Dienstleistungen. Die frei gewordene Dienstleistung kann der Dienstleister erneut verkaufen.

6.12. Für eine vom Gast beantragte Verlängerung der Inanspruchnahme der Dienstleistung ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister die Rückerstattung der bereits erbrachten Dienstleistungen verlangen.

6.13. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, die von beiden Parteien unterzeichnet ist.

7. Stornobedingungen

7.1. Sofern im Angebot des Hotels keine anderen Bedingungen festgelegt sind, kann die Stornierung der Unterkunftsleistung bis zu 5 Tage vor dem Ankunftstag kostenfrei erfolgen.

7.2. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunftsleistungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder in anderer im Vertrag festgelegter Weise gesichert hat, erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Leistungserbringung nach 18:00 Uhr Ortszeit am Ankunftstag.

7.3. Wenn die Vertragspartei die Inanspruchnahme der Unterkunftsleistungen durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder in anderer im Vertrag festgelegter Weise gesichert hat und am Ankunftstag nicht bis spätestens 18:00 Uhr eintrifft oder nicht im Voraus anzeigt, dass sie später ankommt, hat der Dienstleister das Recht, den im Vertrag festgelegten Betrag, jedoch mindestens den Preis für eine Übernachtung als Stornogebühr (Entschädigung) geltend zu machen. In diesem Fall wird die Unterkunft bis 12:00 Uhr des Tages nach dem Ankunftstag für die Vertragspartei reserviert, danach erlischt die Verpflichtung des Dienstleisters zur Leistungserbringung.

7.4. Bei der Buchung von Dienstleistungen des Dienstleisters, die an spezielle Bedingungen geknüpft sind, sowie bei Gruppenreisen oder Veranstaltungen gelten abweichende, in einem individuellen Vertrag festgelegte Bedingungen.

7.5. Bei einer fristgerechten Stornierung der Dienstleistung durch den Gast wird der bereits gezahlte Betrag gemäß den Stornobedingungen ausschließlich per Banküberweisung zurückerstattet. Der Dienstleister hat 30 (dreißig) Tage Zeit, um die Rücküberweisung durchzuführen.

8. Preise

8.1. Die Zimmerpreise (Rack Rate) des vom Dienstleister betriebenen Hotels sowie die Preise für die Dienstleistungen werden auf der Webseite des Dienstleisters, im Hotelzimmer oder an der Hotelrezeption ausgehängt. Listenpreise für andere Dienstleistungen werden in den jeweiligen Hotelabteilungen sowie auf der Webseite des Dienstleisters veröffentlicht.

8.2. Der Dienstleister ist berechtigt, die veröffentlichten Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

8.3. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister den zum Zeitpunkt des Angebots gültigen Steuersatz an. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, aufgrund von Änderungen der geltenden Steuergesetze zusätzliche Kosten an die Vertragspartei weiterzugeben.

9. Zahlungsmethoden, Garantie

9.1. Der Dienstleister hat Anspruch auf die Zahlung der von ihm erbrachten Dienstleistungen spätestens vor der Abreise aus dem Hotel.

9.2. Der Dienstleister kann eine Kreditkartengarantie anfordern, um die Inanspruchnahme der Dienstleistung gemäß Vertrag und die Begleichung des Preises zu garantieren, wobei der Preis für die bestellten und bestätigten Dienstleistungen auf der Kreditkarte blockiert wird. Er kann auch die Vorauszahlung eines Teils oder des gesamten zu zahlenden Betrags verlangen.

9.3. Der Gast kann seine Rechnung in HUF und/oder in jeder anderen Währung begleichen, die der Dienstleister zum Akzeptieren anbietet. Der Betrag in einer von HUF abweichenden Währung wird zum aktuellen Devisenverkaufswechselkurs der Bank des Dienstleisters am Reisetag des Gastes ermittelt.

9.4. Der Gast kann seine Rechnung bar vor Ort begleichen, und der Dienstleister akzeptiert bargeldlose Zahlungsmittel (Kreditkarte, Széchenyi Pihenő Kártya, und andere, gemäß separater Vereinbarung; Geschenkgutscheine usw.), deren jeweils aktuelle Liste auf Anfrage der Vertragspartei zur Verfügung gestellt wird. Bei Buchungen wird der Vertragspartei empfohlen, die Möglichkeit der Zahlung mit dem gewählten bargeldlosen Zahlungsmittel zu klären.

9.5. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Anwendung einer Zahlungsmethode entstehen, trägt die Vertragspartei oder deren SZÉP-Karte/Kreditkarte.

10. Inanspruchnahme der Dienstleistung und Bedingungen

10.1. Der Gast kann das Hotelzimmer am Ankunftstag ab 15:00 Uhr beziehen und ist verpflichtet, es am letzten Aufenthaltstag bis 11:00 Uhr zu verlassen, es sei denn, der Dienstleister hat nach vorheriger Absprache einen früheren Ankunfts- oder späteren Abreisetermin genehmigt. Die Gebühren für einen früheren Ankunfts- oder späteren Abreisetermin sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

11. Digitaler Dokumentenscanner und VIZA-System

11.1. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CLVI von 2016 über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung von touristischen Regionen ist die Voraussetzung für die Anmeldung und Zimmerbelegung die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) durch die Person, die die Unterkunft in Anspruch nehmen möchte, bei der Ankunft an der Rezeption oder die Registrierung durch ein digitales Dokumentenscanner seitens des Dienstleisters. Bei der Ankunft muss jeder Gast einen Lichtbildausweis vorlegen.

11.2. Gemäß Absatz (2) des § 9/H des Gesetzes CLVI von 2016 kann das Hotel die Unterkunftsleistung verweigern, wenn der Gast bei der Ankunft keinen Identitätsnachweis vorlegt.

11.3. Im Falle einer verweigerten Unterbringung gemäß den geltenden Vorschriften hat das Hotel keinen Anspruch auf die im Buchungsbestätigung angegebenen Vorauszahlungsbeträge oder die Zahlung von Stornierungs- oder Änderungsgebühren.

12. Haustiere

12.1. Haustiere dürfen nach vorheriger Absprache in das Hotelzimmer des Gastes gebracht werden, wobei sie unter der Aufsicht des Gastes gehalten werden müssen und die Gemeinschaftsräume nur zur Erreichung der Zimmer genutzt werden dürfen; andere Bereiche (Restaurant, Schwimmbad usw.) dürfen jedoch nicht betreten werden. Die Gebühren für Haustiere sind der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen.

12.2. Der Gast muss bei der Buchung im Voraus angeben, ob er ein Haustier mitbringen möchte. Wenn der Gast diese Anfrage im Voraus nicht äußert, wird der Dienstleister die zusätzlichen Gebühren für Haustiere, die in der jeweils gültigen Preisliste aufgeführt sind, dem Gast in Rechnung stellen.

12.3. Der Gast ist vollständig verantwortlich für Schäden, die durch das Haustier entstehen, und ist verpflichtet, etwaige zusätzliche Reinigungskosten vor Ort zu begleichen, deren Höhe ebenfalls in der jeweils aktuellen Preisliste angegeben ist.

13. Ablehnung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungspflicht

13.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über die Unterkunftsleistung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn:

a) der Gast das bereitgestellte Zimmer oder die Einrichtung nicht ordnungsgemäß nutzt;

b) der Gast sich in einer Weise verhält, die die Sicherheit oder Ordnung der Unterkunft oder die Mitarbeiter inakzeptabel beeinträchtigt, alkoholisiert oder unter dem Einfluss von Drogen steht, drohend, beleidigend oder auf andere inakzeptable Weise handelt;

c) der Gast an einer ansteckenden Krankheit leidet;

d) der Gast seiner im Vertrag festgelegten Verpflichtung zur Vorauszahlung bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht nachkommt.

14. Unterbringungsgarantie

14.1. Wenn die Unterkunft des Dienstleisters die im Vertrag genannten Dienstleistungen aus eigener Schuld (z.B. Überbuchung, vorübergehende Betriebsprobleme usw.) nicht bereitstellen kann, ist der Dienstleister verpflichtet, unverzüglich für die Unterbringung des Gastes zu sorgen.

14.2. Der Dienstleister ist in den in Punkt 11.1 genannten Fällen verpflichtet:

a) die im Vertrag genannten Dienstleistungen zum dort bestätigten Preis für die vereinbarte Dauer oder bis zur Behebung des Hindernisses an einem anderen gleichwertigen oder höherwertigen Standort bereitzustellen/anzubieten. Alle zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung der Ersatzunterkunft trägt der Dienstleister;

b) dem Gast einmalig kostenlos die Möglichkeit zu bieten, telefonisch über den Standortwechsel zu informieren;

c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zur angebotenen Ersatzunterkunft und gegebenenfalls für einen späteren Rücktransfer zu gewährleisten.

14.3. Wenn der Dienstleister alle diese Verpflichtungen erfüllt und der Gast die angebotene Ersatzunterkunft akzeptiert, kann die Vertragspartei keine nachträglichen Schadensersatzansprüche geltend machen.

15. Krankheit oder Tod des Gastes

15.1. Wenn der Gast während des Zeitraums der Inanspruchnahme der Unterkunft krank wird und nicht in der Lage ist, in seinem eigenen Interesse zu handeln, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.

15.2. Im Falle der Krankheit oder des Todes des Gastes hat der Dienstleister Anspruch auf Kostenersatz von den Angehörigen, Erben oder dem Rechnungspflichtigen; für etwaige medizinische und Verfahrenskosten, für Dienstleistungen, die vor dem Tod in Anspruch genommen wurden, und für eventuell entstandene Schäden an Einrichtungen oder Einrichtungsgegenständen in Zusammenhang mit der Krankheit oder dem Todesfall.

16. Rechte der Vertragspartei

16.1. Nach dem Vertrag hat der Gast das Recht auf die ordnungsgemäße Nutzung des bestellten Zimmers sowie der Einrichtungen der Unterkunft, die zum üblichen Dienstleistungsspektrum gehören und nicht unter spezielle Bedingungen fallen.

16.2. Der Gast kann während seines Aufenthalts Beschwerden in Bezug auf die vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen äußern. Der Dienstleister verpflichtet sich, während dieses Zeitraums schriftlich eingereichte (oder von ihm protokollierte) Beschwerden zu bearbeiten.

16.3. Das Recht des Gastes, eine Beschwerde einzureichen, erlischt nach dessen Abreise aus der Unterkunft.

17. Pflichten des Gastes

17.1. Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zum im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der festgelegten Weise zu begleichen.

17.2. Der Gast hat sicherzustellen, dass Kinder unter 14 Jahren, die in seiner Verantwortung stehen, sich nur in Begleitung eines Erwachsenen in der Unterkunft des Dienstleisters aufhalten. Für Schäden, die durch das Kind verursacht werden, trägt der Elternteil die volle Verantwortung. Die Heilwasserpools und Saunen im Spa-Bereich der Unterkunft dürfen aus gesundheitlichen Gründen nicht von Kindern betreten werden; die Aufsichtspflicht obliegt in diesem Zusammenhang den Eltern.

17.3. Der Gast darf keine eigenen Speisen oder Getränke auf das Hotelgelände mitbringen.

18. Schadenersatzpflicht des Gastes

18.1. Der Gast ist für alle Schäden verantwortlich, die der Dienstleister oder Dritte durch das Verhalten des Gastes, seiner Begleiter oder anderer Personen, die unter seiner Verantwortung stehen, erleiden. Der Gast ist verpflichtet, dem Dienstleister den durch sein Verhalten verursachten Schaden zu ersetzen. Diese Verantwortung besteht auch dann, wenn der Geschädigte das Recht hat, seinen Schadensersatz direkt beim Dienstleister geltend zu machen.

19. Rechte des Dienstleisters

19.1. Der Dienstleister behält sich das einseitige Recht vor, von dem Gast oder dessen Kostenträger bei der Ankunft eine Zahlungsgarantie – Kreditkartenautorisierung, Barkaution oder die Begleichung der im Voraus bestellten Dienstleistungen (Unterkunft, Verpflegung und andere Dienstleistungen) – zu verlangen, um die nicht im Voraus bezahlten Basis- und Zusatzleistungen abzusichern (im Folgenden zusammen als Zahlungsgarantie).

19.2. Der Dienstleister informiert den Gast bei seiner Ankunft über die Tatsache und den Umfang der Forderung nach einer Zahlungsgarantie, die der Gast schriftlich anerkennt.

19.3. Der Betrag der täglichen Zahlungsgarantie kann maximal dem im Vertrag festgelegten täglichen Zimmerpreis entsprechen, wobei der Dienstleister sich das einseitige Recht vorbehält, einen höheren Betrag (im Folgenden Kaution) vom Gast oder dessen Kostenträger zu verlangen. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast oder sein Kostenträger die Bereitstellung der Zahlungsgarantie und/oder der Kaution verweigert.

19.4. Sowohl die Vorauszahlung, die Zahlungsgarantie als auch die Kaution dienen als Sicherheit für den Dienstleister für den Fall, dass die die Sicherheit bereitstellende Partei die Verpflichtungen aus diesen AGB oder dem individuell definierten Dienstleistungsvertrag nicht erfüllt. Der Dienstleister kann aus der Zahlungsgarantie oder der Kaution seine Ansprüche gemäß diesen AGB oder dem individuell definierten Dienstleistungsvertrag im Falle des Vorliegens der in diesem Punkt genannten Fälle befriedigen. In Anbetracht dessen haben sowohl die Zahlungsgarantie als auch die Kaution den Charakter einer Sicherheiten gemäß dem Zivilgesetzbuch.

19.5. Wenn der Gast oder dessen Kostenträger seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die in Anspruch genommenen oder bestellten, aber nicht genutzten, stornoplichtigen Dienstleistungen nicht nachkommt, ist der Dienstleister berechtigt, diese Forderung direkt gegenüber dem Gast oder dessen Kostenträger als Hauptschuldner geltend zu machen.

19.6. Wenn der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren für die in Anspruch genommenen oder im Vertrag bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen, stornoplichtigen Dienstleistungen nicht nachkommt, hat der Dienstleister ein Pfandrecht an den persönlichen Gegenständen des Gastes, die dieser mitgebracht hat, um seine Forderungen abzusichern. In jedem Fall ist die Erstellung eines offiziellen Protokolls erforderlich, das von dem Mitarbeiter des Hotels (Abteilungsleiter oder verantwortlicher Leiter), dem Gast und zwei Zeugen unterschrieben wird, um die Richtigkeit der im Protokoll festgehaltenen Ereignisse zu bestätigen.

19.7. Der Sicherheitsdienst des Dienstleisters ist berechtigt, jede Person, die die Ruhe und Sicherheit der Aktivitäten des Dienstleisters gefährdet – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte – aus der Einrichtung zu entfernen. Im Falle solcher Maßnahmen des Sicherheitsdienstes des Dienstleisters ist dieser weder dem Gast noch dessen Kostenträger noch der betroffenen Person gegenüber schadensersatzpflichtig.

20. Pflichten des Dienstleisters

20.1. Der Dienstleister ist verpflichtet:

a) die im Vertrag bestellten Unterkunft und sonstigen Dienstleistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erbringen;

b) die schriftliche Beschwerde des Gastes zu prüfen und die notwendigen Schritte zur Behebung des Problems zu unternehmen, die schriftlich dokumentiert werden müssen.

21. Haftung des Dienstleisters

21.1. Der Dienstleister haftet für alle Schäden, die dem Gast innerhalb seiner Einrichtungen durch ein Verschulden des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter entstehen.

21.2. Die Haftung des Dienstleisters erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die aus unvorhersehbaren Gründen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters oder seiner Mitarbeiter entstanden sind oder die der Gast selbst verursacht hat.

21.3. Der Dienstleister kann bestimmte Bereiche im Hotel festlegen, in die der Gast keinen Zutritt hat. Für etwaige Schäden oder Verletzungen, die in diesen Bereichen entstehen, übernimmt der Dienstleister keine Haftung.

21.4. Die Nutzung des Spa-Bereichs der Unterkunft erfolgt auf eigene Verantwortung des Gastes, in den Bereichen mit Wasser besteht erhöhte Rutschgefahr; der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Unfälle.

21.5. Der Gast muss dem Dienstleister sofort jeden ihm entstandenen Schaden melden und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensereignisses oder zur Erstellung eines behördlichen Protokolls und zur Durchführung behördlicher Verfahren erforderlich sind.

21.6. Der Dienstleister haftet auch für Schäden, die der Gast durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seiner Sachen erleidet, sofern diese in einem vom Dienstleister ausgewiesenen oder allgemein dafür vorgesehenen Bereich oder im Safe des Zimmers aufbewahrt wurden oder wenn er sie einem Mitarbeiter des Dienstleisters übergeben hat, den er für berechtigt hielt, seine Sachen entgegenzunehmen.

21.7. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleister nur, wenn er diese ausdrücklich zur Aufbewahrung angenommen hat oder der Schaden aus Gründen entstanden ist, für die er nach den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall obliegt die Beweislast dem Gast.

21.8. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Wertgegenstände, die in Fahrzeugen im Parkhaus gelassen werden; der Dienstleister wird Schäden, die an Fahrzeugen im Parkhaus entstehen, prüfen und, sofern diese durch sein Verschulden entstanden sind, diesen Schaden ersetzen.

21.9. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt höchstens das Fünfzigfache des im Vertrag festgelegten täglichen Zimmerpreises, es sei denn, der Schaden ist geringer.

21.10. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Wertgegenstände, die in anderen Bereichen der Unterkunft zurückgelassen werden.

22. Hausordnung des Spa- und Wellnessbereichs

22.1. Mit der Inanspruchnahme von Bade- und Saunadiensten, die mit der Hotelzimmerbuchung verbunden sind, erkennen die Gäste die Bestimmungen der Hausordnung des Spa- und Wellnessbereichs mit ihrem Eintritt als für sie verbindlich an. Der Gast darf das Gelände des Spa- und Wellnessbereichs nur in einem Hotelbademantel oder Freizeitkleidung und mit rutschfesten Hausschuhen betreten und nutzt die Dienstleistungen auf eigene Verantwortung. Gäste ohne Zimmerbuchung dürfen den Bereich nicht nutzen. Unbefugten kann der Zutritt zum Bereich verweigert werden.

22.2. Die Spa-Rezeption und der Badebereich sind gemäß den aktuellen Öffnungszeiten zugänglich; zu anderen Zeiten ist der Bereich nicht zugänglich. Die Betriebszeiten können von der Hotelleitung in gerechtfertigten Fällen (Sturm, technische Probleme usw.) einseitig geändert werden. Fachpersonal ist für eine sichere und angenehme Erholung im gesamten Bereich verantwortlich.

22.3. Gäste, die an Fieber, eine ansteckenden oder sichtbaren Hauterkrankung leiden oder offene Wunden oder Verletzungen haben, sowie insbesondere betrunkene Gäste oder solche, die unter dem Einfluss von Drogen oder anderen psychoaktiven Substanzen stehen, dürfen weder die Sauna noch die Badeeinrichtungen oder Spa-Behandlungen in Anspruch nehmen. Dies wird einseitig von unserem Fachpersonal und der Leitung des Bereichs sowie des Hotels entschieden und protokolliert.

22.4. Es ist untersagt, im Bereich zu rauchen und Müll zu hinterlassen. Essen und Trinken ist ausschließlich an der Wellnessbar und auf den Außenterrassen erlaubt. Lärm und jede Art von Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit von sich selbst oder anderen in den Schwimmbecken und deren unmittelbarem Umfeld sind nicht gestattet.

22.5. Es ist nicht gestattet, in den Schwimmbecken zu springen, zu schreien, mit einem Ball zu spielen, Luftmatratzen oder Taucherbrillen zu benutzen oder Spielzeug mitzubringen, um Unfälle zu vermeiden.

22.6. Vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist die Benutzung der Dusche in jedem Fall Pflicht.

22.7. Für Wertsachen, die in den Ruheräumen und Umkleidekabinen aufbewahrt werden, übernimmt der Dienstleister keine Verantwortung.

22.8. Erste Hilfe im Spa- und Badebereich wird von qualifizierten Spa-Rezeptionisten, Saunawarten und Schwimmmeistern geleistet. Bei einem Unfall, der einem Badegast widerfährt, muss die Spa-Leitung sofort informiert werden. Beschwerden über nicht gemeldete Unfälle können von uns nicht akzeptiert werden.

22.9. Badegäste sind verpflichtet, die Regeln für die Nutzung des Bades einzuhalten. Der Betreiber ist berechtigt, zur Wahrung der Ordnung im Schwimmbad gegebenenfalls die Hilfe von Behörden in Anspruch zu nehmen.

22.10. Der Dienstleister hat Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Gast, wenn dieser absichtlich oder fahrlässig Schäden an den Einrichtungen oder Einrichtungsgegenständen des Badebereichs verursacht.

23. Vertraulichkeit

23.1. Der Dienstleister handelt in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Gastes als eigenständiger Datenverwalter gemäß den Bestimmungen des Gesetzes CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Freiheit der Informationen sowie der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und veröffentlicht die diesbezügliche Datenschutzerklärung auf der Website und stellt sie auf Anfrage zur Verfügung.

23.2. Die Parteien verpflichten sich, alle geschäftlichen Geheimnisse und geschützten Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag, dessen Vorbereitung oder Durchführung bekannt werden, geheim zu halten, insbesondere alle Informationen, Erfahrungen und Daten, die sich auf die Preisgestaltung, die Dienstleistungen und den Umsatz beziehen, und diese ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht Dritten zugänglich zu machen oder zu nutzen. Nach Beendigung der Zusammenarbeit sind sie verpflichtet, alle geschützten Informationen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Verpflichtungen endgültig zu löschen und zu vernichten. Allgemein bekannte Informationen fallen nicht unter den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

23.3. Eine Partei darf die vertraulichen Informationen und Dokumente usw. nur im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der zwischen den Parteien begründeten Beziehung verwenden und darf diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei – auch in geänderter Form – weder für eigene noch für fremde Zwecke verwenden oder Dritten zur Verfügung stellen. Eine Partei darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei keine Informationen über die Zusammenarbeit mit der anderen Partei an Dritte weitergeben, es sei denn, dies geschieht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder zur Erfüllung behördlicher oder gerichtlicher Anfragen.

23.4. Die Parteien sind sich ihrer Schadensersatzpflichten gemäß dem Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen bewusst, die sie bei einer Verletzung der Verpflichtungen gemäß diesem Kapitel treffen. Bei einer Verletzung der in diesem Kapitel festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen durch eine der Parteien während der Laufzeit des Vertrags hat die andere Partei das Recht zur fristlosen Kündigung. Darüber hinaus hat die geschädigte Partei das Recht, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

23.5. Die in diesem Kapitel enthaltenen Verpflichtungen bleiben auch nach Beendigung des Vertrags uneingeschränkt in Kraft.

24. Höhere Gewalt

24.1. In dem Maße und soweit die Erfüllung der Bedingungen oder Bestimmungen des Vertrags durch eine der Parteien aufgrund von Feuer, Überschwemmung, Sturm, Streik, Arbeitsniederlegung oder Aufstand, Krieg sowie Maßnahmen von befugten Stellen nach dem Gesetz über die Landesverteidigung, Aufstand, Unfall, Embargo, Rebellion, Sabotage, terroristischen Angriffen, Naturkatastrophen, Pandemien oder anderen Notfällen oder Situationen, die als höhere Gewalt gelten und für die die Parteien nicht verantwortlich sind, teilweise oder vollständig unmöglich wird, kann die Erfüllung der Anforderungen des Vertrags oder der von der höheren Gewalt betroffenen Teile bis zur Behebung des Hindernisses unter schriftlicher Mitteilung an die andere Partei ausgesetzt werden. Bis zur Behebung des Hindernisses ist die nicht betroffene Partei berechtigt, ihre Bedürfnisse zu befriedigen (die sie ansonsten gemäß dem Vertrag befriedigen würde), ist jedoch nicht verpflichtet, Dritte in Anspruch zu nehmen. Die vom Hindernis betroffene Partei ist verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um das Hindernis innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der Mitteilung zu beseitigen.

25. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht

25.1. Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei findet ungarisches Recht Anwendung.

25.2. Sofern die zuständigen Gesetze nicht vorsehen, dass die Pester Zentrale Bezirksgericht, das Stadtgericht Budapest oder das Kreisgericht Budapest für die Beilegung des Streits zuständig ist, vereinbaren die Parteien für ihre Streitigkeiten ausschließlich die Zuständigkeit des Budapester Zentrale Bezirksgerichts oder des Kreisgerichts Székesfehérvár, abhängig vom Streitgegenstand oder dem Wert des Streitgegenstands.

26. Geistiges Eigentum

26.1. Die Namen, Logos sowie die Bezeichnungen der vom Dienstleister angebotenen Dienstleistungen sind als Handelsnamen oder Marken geschützt.

26.2. Der Gast ist nicht berechtigt, die Marke, das Logo, grafische oder textuelle Darstellungen der Dienstleistungen, Prospekte und Präsentationshilfen an Dritte weiterzugeben oder unterzulizenzieren.

27. Cookies

27.1. Bei einem Besuch unserer Website wird ein wiederkehrendes Cookie (eine kleine Textdatei) erstellt und auf der Festplatte des Computers des Gastes gespeichert. Das Cookie ermöglicht es, den Gast zu erkennen, wenn er die Website des Dienstleisters besucht, erleichtert das Browsen auf der Seite und individualisiert das Online-Erlebnis.

28. Analytik

28.1. Der Dienstleister verwendet ein analytisches Tool auf der Website, das eine Datenreihe erstellt und verfolgt, wie die Gäste die Website nutzen. Wenn der Gast die Website des Dienstleisters besucht, erstellt der Dienstleister Cookies, um aufzuzeichnen, wonach der Gast auf der Website sucht, und nicht persönlich identifizierbare Informationen über die Suchanfragen zu gewinnen. Dieses Tool hilft dem Dienstleister, das Online-Erlebnis der Gäste zu verbessern und die Benutzerfreundlichkeit der Website zu erhöhen. Der Dienstleister verwendet das analytische Tool nicht zur Sammlung persönlicher Informationen. Die meisten Browser akzeptieren diese Cookies automatisch, der Gast kann sie jedoch löschen oder automatisch ablehnen.

29. SSL-Sicherheit

29.1. Um die Sicherheit des Gastes zu gewährleisten und einen erhöhten Datenschutz zu gewährleisten, verwendet die Website bei Online-Buchungen SSL-Datenschutzsoftware. Die Kreditkartennummer des Gastes und alle anderen Informationen, die der Gast beim Ausfüllen verschiedener Formulare eingibt, werden automatisch verschlüsselt und während der Übertragung im Netzwerk geschützt. Sobald die Informationen auf dem Server des Dienstleisters eingehen, werden sie mit einem einzigartigen privaten Schlüssel entschlüsselt. SSL ermöglicht es dem Browser des Gastes, sich mit der Website zu verbinden, und schafft einen sicheren Kommunikationskanal, der transparent ist.

30. Newsletter-Anmeldung

30.1. Bei der Anmeldung zum Newsletter, bei der Name und E-Mail-Adresse freiwillig angegeben werden, erklärt sich der Benutzer damit einverstanden, dass die Event Horizon Capital Zrt. ihm elektronische Briefe zusendet. Die Event Horizon Capital Zrt. stellt sicher, dass der Benutzer sich jederzeit vom Newsletter abmelden kann, indem er eine Abmeldeanforderung an die E-Mail-Adresse [email protected] sendet.

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